Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Rucksackschule Dresden - Michael Lohr und sind bis auf Widerruf oder Erscheinen einer neuen Version gültig.

WidersprechendeAbmachungen und Einzelabsprachen bedüfen der Schriftform.

 

2. Veranstaltungen mit Einzelanmeldung

2.2 Vertragsabschluss

Mitder Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer Veranstaltung an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, per Internet oder schriftlich (auch formlos) erfolgen. Sonderwünsche und Anmeldungen, die an Bedingungen geknüpft sind, bedüfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Veranstalter zu Stande, die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Jede anmeldende Person haftet dem Veranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der von ihr angemeldeten Personen.

2.3 Anmeldebestätigung, Zahlung

Unverzüglich nach Vertragsabschluss händigt der Veranstalter dem Kunden per E-Mail eine Anmeldebestätigung aus.
Nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung genannten Frist an den Veranstalter zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Veranstalter.

2.4 Leistungen

Umfang und Art der vom Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf der Website www.rucksackschule-dresden.de.

2.5 Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.
Kurzfristig freiwerdende Seminarplätze sind nur schwer wieder neu zu besetzen. Bei Absagen durch den Kunden wird daher je nach zeitlichem Abstand zur Veranstaltung eine Stornierungsgebühr erhoben. Diese kann vom Veranstalter pauschalisiert werden:

Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits höhere Kosten als die oben genannten Pauschalen entstanden sein, so wird der Veranstalter diese detailliert nachweisen und an Stelle der Pauschale in Rechnung stellen.
Kann oder will der Kunde nicht an einer bereits gebuchten Veranstaltung teilnehmen, so steht es ihm frei, ohne weitere Kosten eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag eintritt. Dies ist dem Veranstalter vorher schriftlich anzuzeigen.

2.6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

 

3. Veranstaltungen mit Gruppenanmeldung

3.2 Vertragsabschluss

Der Veranstalter bietet dem Kunden in Form eines Angebotes den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Veranstaltung an. Das Angebot kann mündlich, fernmündlich, per Internet oder schriftlich (auch formlos) erfolgen. Nimmt der Kunde das Angebot an, kommt der Vertrag zustande.
Der Kunde haftet dem Veranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der von ihm angemeldeten Teilnehmer.

3.3 Vertragsbestätigung, Zahlung

Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den Abschluss des Vertrages schriftlich rück. Die Rechnung ergeht nach der Veranstaltung, nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung genannten Frist an den Veranstalter zu entrichten.

Der Veranstalter behält sich vor, bereits vor der Veranstaltung Abschlagszahlungen in Rechnung zustellen.

3.4 Leistungen

Umfang und Art der vom Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der der Leistungsbeschreibung des Veranstalters, bei Gruppenveranstaltungen also normalerweise aus dem entsprechenden konkreten Angebot.

3.5 Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.
Bei Rücktritt durch den Kunden fallen je nach zeitlichem Abstand zur Veranstaltung Stornierungsgebühren an. Diese können vom Veranstalter pauschalisiert werden:

Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits höhere Kosten als die oben genannten Pauschalen entstanden sein, so wird der Veranstalter diese detailliert nachweisen und an Stelle der Pauschale in Rechnung stellen.

3.6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

 

4. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht fü:

Die Haftung des Veranstalter beschränkt sich auf die ausführenden bzw. aufsichtspflichtigen Personen.

Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl an bzw. von Gegenständen und Kraftfahrzeugen der Teilnehmer, des Weiteren nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei der An- und Abreise oder während der Veranstaltung entstehen.

Besondere Risiken

Ein Großteil unserer Veranstaltungen finden in der freien Natur statt. Schäden können generell nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

 

5. Urheberrecht

In den Veranstaltungen verwendete Materialien (besonders Kursunterlagen) enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Übersetzung , des Nachdrucks und der sonstigen Vervielfältigung der Kursunterlagen oder Teilen daraus bleiben vorbehalten. Kein Teil der Kursunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige Zustimmung des Herausgebers reproduziert oder in anderer Art vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

 

6. Datenschutz

Der Veranstalter speichert personenbezogene Daten auf der Grundlage der Artikel 6 und 7 der DSGVO. Diese Daten werden ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt und verarbeitet. Dazu zählt die Nutzung und Verarbeitung zum Zwecke der Werbung für eigene Angebote.

 

7. Salvatorische Klausel

Ist eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unbenommen.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

8. Gerichtsstand

DerGerichtsstand ist Dresden.

Rucksackschule Dresden
Michael Lohr
Hellerhofstraße 17
01129 Dresden

Stand: 01. Mai 2020